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Hausmeister Bamberg — Hausmeisterservice und Objektbetreuung
Hausmeisterservice Bamberg

Winterdienst in Bamberg — geräumt, gestreut, dokumentiert

Schnee und Glätte kommen selten zum passenden Zeitpunkt — und die Räum- und Streupflicht gilt trotzdem. Wir übernehmen den Winterdienst für Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte in Bamberg und im Landkreis: geräumt, gestreut und lückenlos dokumentiert.

Räum- und Streupflicht: wer haftet, wenn jemand stürzt?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer. Wird sie an einen Dienstleister übertragen, verschwindet sie nicht — sie wird zur Auswahl- und Überwachungspflicht: Sie müssen einen geeigneten Dienstleister beauftragen und im Blick behalten, dass er seine Arbeit tatsächlich erledigt.

Genau an dieser Stelle entscheidet sich, wie ruhig Sie durch den Winter kommen. Kommt es nach einem Sturz zur Auseinandersetzung, zählt nicht, dass geräumt wurde, sondern ob sich belegen lässt, wann geräumt und gestreut wurde. Ein Winterdienst ohne Protokoll bringt Sie in die Lage, das im Nachhinein rekonstruieren zu müssen.

Wir nehmen Ihnen die Verkehrssicherungspflicht nicht ab — das kann niemand seriös versprechen. Was wir liefern, ist der belastbare Nachweis, dass sie erfüllt wurde.

Das Streuprotokoll: Ihr Nachweis, ohne danach zu fragen

Streuprotokoll #118Januar 2026

Gehweg geräumt und gestreut
Hauseingang Nord, Sand

06:15

Zufahrt und Parkplatz geräumt
Schneehöhe ca. 6 cm

06:40

Kontrollfahrt bei einsetzender Glätte
Nachgestreut: Eingang, Treppe

14:05
Lückenlos dokumentiert · jederzeit abrufbar

Jeder Einsatz wird festgehalten: Datum, Uhrzeit, geräumte Fläche und verwendetes Streugut. Sie bekommen das Protokoll, ohne es anzufordern — und können es unverändert an Eigentümer, Beirat oder Versicherung weitergeben.

01Zeitstempel zu jedem Einsatz

Wann geräumt, wann gestreut, welche Fläche. Nicht „im Laufe des Vormittags“, sondern 06:15.

02Kontrollfahrten werden mitprotokolliert

Auch die Fahrt, bei der nachgestreut wurde, steht im Protokoll. Gerade sie ist im Streitfall das entscheidende Blatt.

03Fotos bei kritischer Lage

Bei Eisregen oder starkem Schneefall dokumentieren wir den Zustand vor und nach dem Einsatz.

Was im Saisonvertrag enthalten ist

Räumen und Streuen nach Wetterlage

Gehwege, Hauseingänge, Zufahrten, Stellplätze und Treppen — nach dem Plan, den wir vorher gemeinsam festlegen.

Kontrollfahrten bei Glätte

Wenn die Lage sich im Tagesverlauf ändert, fahren wir erneut. Überfrierende Nässe am Nachmittag ist der häufigste Grund für Stürze.

Streugut inklusive

Beschaffung, Lagerung und Nachschub sind Teil des Vertrags. Sie müssen im Januar keinen Sand organisieren.

Feste Route, feste Reihenfolge

Ihr Objekt hat einen festen Platz in der Route — auch bei Nachteinsätzen nach starkem Schneefall. Weil wir im Team arbeiten, hängt das nicht an einer einzigen Person.

Wie ein Wintereinsatz bei uns abläuft

01

Wetterlage im Blick

Wir verfolgen die Vorhersage für Bamberg und den Landkreis und planen die Route am Vorabend.

02

Ersteinsatz am Morgen

Geräumt und gestreut wird, bevor die ersten Bewohner und Mitarbeiter das Haus verlassen.

03

Kontrollfahrt bei Bedarf

Ändert sich die Lage — Tauwetter, Eisregen, Neuschnee — kommen wir erneut und streuen nach.

04

Protokoll am selben Tag

Alle Einsätze landen mit Uhrzeit im Streuprotokoll. Sie haben den Nachweis, bevor jemand danach fragt.

Vorher und nachher

Hauseingang vor dem Winterdienst Hauseingang nach dem Winterdienst VorherNachher ziehenerledigt
WinterdienstHauseingang · Bamberg · 01/2026

Einsatzzeiten und Erreichbarkeit

Die genauen Räum- und Streuzeiten gibt die kommunale Satzung Ihrer Gemeinde vor — sie unterscheiden sich zwischen Werktagen und Sonn- und Feiertagen. Wir richten den Plan für Ihr Objekt danach aus, damit die Vorgaben eingehalten werden.

Wir fahren an Wochenenden und nachts. Schnee und Glätte halten sich nicht an Werktage oder Bürozeiten — deshalb richten sich Räum- und Streueinsätze nach der Wetterlage, nicht nach dem Kalender. Telefonisch erreichbar sind wir täglich von 7:00 bis 21:00 Uhr, auch am Wochenende.

Winterdienst für mehrere Objekte? 0160 914 32 861 Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten planen wir die Route gemeinsam — ein Ansprechpartner für alle Adressen.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Bin ich als Eigentümer aus der Haftung, wenn ich den Winterdienst beauftrage?
Nein — und niemand sollte Ihnen das versprechen. Mit der Beauftragung wird aus der Räum- und Streupflicht eine Auswahl- und Überwachungspflicht: Sie müssen einen geeigneten Dienstleister wählen und prüfen können, dass er seine Arbeit erledigt. Genau dafür bekommen Sie von uns das Streuprotokoll.
Was kostet der Winterdienst?
Das hängt von den zu räumenden Flächen, der Anzahl der Zugänge und der vereinbarten Einsatzhäufigkeit ab. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot für die Saison — als Pauschale, nicht als offene Stundenabrechnung.
Womit wird gestreut — Sand oder Salz?
Auf den Flächen streuen wir abstumpfendes Streugut, in der Regel Sand. Salz setzen wir nur punktuell und an besonders gefährlichen Stellen ein — etwa auf Treppen —, und nur soweit die kommunale Satzung Ihrer Gemeinde das zulässt: Auf Gehwegen ist Streusalz vielerorts eingeschränkt oder untersagt. Was auf welcher Fläche verwendet wurde, steht im Streuprotokoll.
Was passiert bei starkem Schneefall an mehreren Objekten gleichzeitig?
Jedes Objekt hat einen festen Platz in einer geplanten Route. Die Reihenfolge legen wir vorher gemeinsam fest — Objekte mit hohem Publikumsverkehr oder schwierigen Zugängen zuerst.
Ab wann kann ich für die kommende Saison buchen?
Am besten bis Ende September. Wer früh anfragt, bekommt seinen Räum- und Streuplan vor dem ersten Frost; danach vergeben wir nur noch freie Restkapazitäten.
Übernehmen Sie auch nur den Winterdienst, ohne weitere Leistungen?
Ja. Der Winterdienst lässt sich einzeln beauftragen. Viele Kunden erweitern später auf die laufende Objektbetreuung, weil derselbe Ansprechpartner ohnehin regelmäßig vor Ort ist.
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