Schnee und Glätte kommen selten zum passenden Zeitpunkt — und die Räum- und Streupflicht gilt trotzdem. Wir übernehmen den Winterdienst für Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte in Bamberg und im Landkreis: geräumt, gestreut und lückenlos dokumentiert.
Räum- und Streupflicht: wer haftet, wenn jemand stürzt?
Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer. Wird sie an einen Dienstleister übertragen, verschwindet sie nicht — sie wird zur Auswahl- und Überwachungspflicht: Sie müssen einen geeigneten Dienstleister beauftragen und im Blick behalten, dass er seine Arbeit tatsächlich erledigt.
Genau an dieser Stelle entscheidet sich, wie ruhig Sie durch den Winter kommen. Kommt es nach einem Sturz zur Auseinandersetzung, zählt nicht, dass geräumt wurde, sondern ob sich belegen lässt, wann geräumt und gestreut wurde. Ein Winterdienst ohne Protokoll bringt Sie in die Lage, das im Nachhinein rekonstruieren zu müssen.
Wir nehmen Ihnen die Verkehrssicherungspflicht nicht ab — das kann niemand seriös versprechen. Was wir liefern, ist der belastbare Nachweis, dass sie erfüllt wurde.
Das Streuprotokoll: Ihr Nachweis, ohne danach zu fragen
Gehweg geräumt und gestreut
Hauseingang Nord, Sand
Zufahrt und Parkplatz geräumt
Schneehöhe ca. 6 cm
Kontrollfahrt bei einsetzender Glätte
Nachgestreut: Eingang, Treppe
Jeder Einsatz wird festgehalten: Datum, Uhrzeit, geräumte Fläche und verwendetes Streugut. Sie bekommen das Protokoll, ohne es anzufordern — und können es unverändert an Eigentümer, Beirat oder Versicherung weitergeben.
01Zeitstempel zu jedem Einsatz
Wann geräumt, wann gestreut, welche Fläche. Nicht „im Laufe des Vormittags“, sondern 06:15.
02Kontrollfahrten werden mitprotokolliert
Auch die Fahrt, bei der nachgestreut wurde, steht im Protokoll. Gerade sie ist im Streitfall das entscheidende Blatt.
03Fotos bei kritischer Lage
Bei Eisregen oder starkem Schneefall dokumentieren wir den Zustand vor und nach dem Einsatz.
Was im Saisonvertrag enthalten ist
Räumen und Streuen nach Wetterlage
Gehwege, Hauseingänge, Zufahrten, Stellplätze und Treppen — nach dem Plan, den wir vorher gemeinsam festlegen.
Kontrollfahrten bei Glätte
Wenn die Lage sich im Tagesverlauf ändert, fahren wir erneut. Überfrierende Nässe am Nachmittag ist der häufigste Grund für Stürze.
Streugut inklusive
Beschaffung, Lagerung und Nachschub sind Teil des Vertrags. Sie müssen im Januar keinen Sand organisieren.
Feste Route, feste Reihenfolge
Ihr Objekt hat einen festen Platz in der Route — auch bei Nachteinsätzen nach starkem Schneefall. Weil wir im Team arbeiten, hängt das nicht an einer einzigen Person.
Wie ein Wintereinsatz bei uns abläuft
Wetterlage im Blick
Wir verfolgen die Vorhersage für Bamberg und den Landkreis und planen die Route am Vorabend.
Ersteinsatz am Morgen
Geräumt und gestreut wird, bevor die ersten Bewohner und Mitarbeiter das Haus verlassen.
Kontrollfahrt bei Bedarf
Ändert sich die Lage — Tauwetter, Eisregen, Neuschnee — kommen wir erneut und streuen nach.
Protokoll am selben Tag
Alle Einsätze landen mit Uhrzeit im Streuprotokoll. Sie haben den Nachweis, bevor jemand danach fragt.
Vorher und nachher
VorherNachher
ziehenerledigt
Einsatzzeiten und Erreichbarkeit
Die genauen Räum- und Streuzeiten gibt die kommunale Satzung Ihrer Gemeinde vor — sie unterscheiden sich zwischen Werktagen und Sonn- und Feiertagen. Wir richten den Plan für Ihr Objekt danach aus, damit die Vorgaben eingehalten werden.
Wir fahren an Wochenenden und nachts. Schnee und Glätte halten sich nicht an Werktage oder Bürozeiten — deshalb richten sich Räum- und Streueinsätze nach der Wetterlage, nicht nach dem Kalender. Telefonisch erreichbar sind wir täglich von 7:00 bis 21:00 Uhr, auch am Wochenende.