Rasen, Hecken, Laub und Unkraut, Hof- und Gehwegreinigung: Wir halten die Außenanlagen Ihres Objekts das ganze Jahr in Form — nach Pflegeplan, mit Entsorgung der Grünabfälle und ohne dass Sie an die Saison denken müssen.
Was zur Außenanlagenpflege gehört
Rasen und Grünflächen
Mähen im Rhythmus der Wachstumsphase, Kanten abstechen, Nachsaat bei kahlen Stellen.
Hecken und Sträucher
Formschnitt zu den zulässigen Zeiten, Rückschnitt überhängender Zweige an Wegen und Zufahrten.
Laub
Von Wegen, Zufahrten, Stellplätzen und Eingängen — im Herbst in kurzen Abständen, weil nasses Laub rutschig wird.
Unkraut
Auf Wegen, in Fugen und an Kanten — mechanisch entfernt, nicht chemisch: Auf befestigten Flächen sind Herbizide grundsätzlich nicht zulässig.
Hof-, Gehweg- und Parkplatzreinigung
Kehren, Verschmutzungen entfernen, Stellplätze und Müllplatz sauber halten.
Terrassen und Gemeinschaftsflächen
Reinigung von Belägen, Pflege der Sitzbereiche, Kontrolle von Spiel- und Wäscheplätzen.
Entsorgung inklusive
Grünschnitt und Laub nehmen wir mit und entsorgen sie fachgerecht. Keine Container-Organisation für Sie.
Kontrolle nebenbei
Lockere Platte, defekte Außenleuchte, verstopfter Gully: Wir melden es mit Foto, statt daran vorbeizuarbeiten.
Pflegekalender: was wann ansteht
Außenanlagen brauchen nicht das ganze Jahr dasselbe. Der Plan für Ihr Objekt richtet sich nach diesem Rhythmus — Sie müssen weder Termine setzen noch daran denken, wann was fällig wird.
März – April
Frühjahrsputz: Winterreste und Streugut aufnehmen, Flächen kehren, erster Rasenschnitt, Beete säubern.
Mai – August
Hauptsaison: Rasen im kurzen Turnus, Unkraut auf Wegen, Hecken nach den zulässigen Schnittzeiten, Wege sauber halten.
September – November
Laubsaison: Wege und Zugänge in kurzen Abständen freihalten, letzter Schnitt, Rückschnitt für den Winter, Gullys kontrollieren.
Dezember – Februar
Ruhephase: Kontrollgänge, Sturmschäden prüfen, Flächen freihalten — parallel läuft der Winterdienst.
Beim Heckenschnitt halten wir uns an die gesetzlichen Schnittzeiten: Radikale Rückschnitte und Rodungen sind zwischen 1. März und 30. September nicht zulässig, schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben möglich.
Vorher und nachher
VorherNachher
ziehenerledigt
VorherNachher
ziehenerledigt
Warum Laub und Unkraut mehr sind als Optik
Nasses Laub auf einem Gehweg ist eine Rutschgefahr, und der Zugang zum Haus gehört zu den Flächen, für die eine Verkehrssicherungspflicht besteht. Verstopfte Gullys führen bei Starkregen dazu, dass Wasser stehen bleibt oder in Kellerabgänge läuft.
Deshalb behandeln wir die Laubsaison wie den Winterdienst: kurze Abstände, feste Route, Meldung bei Auffälligkeiten — dokumentiert wie jeder andere Einsatz auch.